Abtreibung: SPD-Fraktion will Paragraf 218 abschaffen

Die SPD-Bundestagsfraktion hat beschlossen, sich für die Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 im Strafgesetzbuch einzusetzen. Kritik kommt von Union, FDP und Caritas.

Laut Positionspapier strebt die SPD-Bundestagsfraktion „eine alternative Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs“ sowie ein „wirksames und angemessenes alternatives Schutzkonzept für das ungeborene Leben“ an. Letzteres sei Voraussetzung für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts, heißt es in dem Papier.

Eine gute Unterstützung von ungewollt schwangeren Frauen und Familien könne Schwangerschaftsabbrüche verhindern. Die Lebensumstände bestimmten oft, ob eine Schwangerschaft ungewollt oder gewollt ist. Eine ungewollte Schwangerschaft trete häufig bei einer angespannten finanziellen Situation oder einer krisenhaften Partnerschaft auf. „Durch weitere Maßnahmen wie den Einsatz für bezahlbares Wohnen, die Abschaffung des Ehegattensplittings sowie verlässliche Kinderbetreuung, auch für Grundschulkinder, können wir den Frauen und Familien die Entscheidung für die Schwangerschaft weiter erleichtern“, heißt es.

Legalisierung bis zu gesetzlich bestimmter Frist

Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen dem Papier zufolge im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt und bis zu einer gesetzlich bestimmten Frist legalisiert werden. Eine konkrete Frist wird nicht genannt. Verboten bleiben sollen Abtreibungen ab dem Zeitpunkt, zu dem das Ungeborene außerhalb des Mutterleibs eine Überlebenschance hat.

Die gegenwärtige Beratungspflicht vor einem Abbruch soll durch einen Rechtsanspruch auf Beratung abgelöst werden. Eine gute Unterstützung ungewollt schwangerer Frauen könne Abtreibungen verhindern, heißt es in dem Papier.

Die SPD-Fraktion reagiert mit ihrem Vorstoß auf den Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die im April eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts empfohlen hatte. Zumindest Schwangerschaftsabbrüche in der frühen Phase sollten nicht mehr im Strafrecht reguliert werden, empfahl die Kommission. Konkrete Fristen müsse der Gesetzgeber festlegen.

Kritik von Union, FDP und Caritas

Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Gyde Jensen, erklärte, man solle nicht riskieren, einen stabilen gesellschaftlichen Konsens, der über Jahrzehnte und unterschiedliche Mehrheiten hinweg Bestand gehabt habe, ohne Not aufzugeben. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warf den Sozialdemokraten vor, den Kompromiss der 1990er Jahre infrage zu stellen und einen gesellschaftlichen Großkonflikt zu riskieren. Er beschuldigte die Regierungsfraktion, die Polarisierung in der Gesellschaft weiter voranzutreiben.

Die Caritas äußerte sich laut Redaktionsnetzwerk Deutschland ebenfalls ablehnend. „Die SPD plant ernsthaft ein Aussetzen der Beratungspflicht für ungewollt schwangere Frauen. Das enttäuscht uns sehr“, erklärte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Auch die geplante Fristenverschiebung sei „nicht nachvollziehbar“.

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Date: June 26, 2024 at 12:41PM
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