Buschmann: Maskenpflicht für Schüler erst dann, wenn der Krankenstand unter Lehrkräften in die Höhe schießt

Buschmann: Maskenpflicht für Schüler erst dann, wenn der Krankenstand unter Lehrkräften in die Höhe schießt

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BERLIN. Die Maskenpflicht in Schulen ab Klasse 5 soll von den Bundesländern im Herbst offenbar erst dann verhängt werden dürfen, wenn so viele Lehrkräfte an Corona erkrankt sind, dass der Präsenzunterricht zusammenzubrechen droht. Das hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in einem Videostatement vom 3. August – das zunächst medial unbeachtet blieb, aber im Netz kursiert – betont. Von einem „Dammbruch“ beim Arbeitsschutz ist auf Twitter die Rede.

„Das ist dann aber auch Voraussetzung“: Bundesjustizminister Marco Buschmann. Foto: BPA

Am 3. August hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz vorgestellt, das ab Oktober gelten soll. Danach bleiben Schulschließungen als Corona-Schutzmaßnahme verboten. Erlaubt wird den Ländern hingegen, die „Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr“ zu verhängen, „wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.“ Die Länder sollen zudem die Möglichkeit (zurück)bekommen, Tests in Kitas und Schulen vorzuschreiben.

Wann die Situation gegeben ist, dass die Maskenpflicht „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist“, blieb dabei offen – möglich wäre beispielsweise, eine solche Notlage anhand von Kriterien wie Inzidenz, Intensivbettenbelegung und/oder Corona-Todesfällen festzustellen, die mittelbar dann auch den praktisch ungeschützten Schulbetrieb betreffen. Tatsächlich sollen solche Warnsignale aber nicht ausreichen, um eine Maskenpflicht in (weiterführenden) Schulen anzuordnen. Kranke Lehrkräfte sind als Nachweis gefordert – und zwar in großer Zahl. Jedenfalls dann, wenn es nach Bundesjustizminister Buschmann geht.

„Es nützt ja nichts, wenn man die die Schulen offenhalten will, aber beispielsweise die Lehrer reihenweise krank werden“

Die Maskenpflicht weise von allen Schutzmaßnahmen das günstigste „Kosten-Nutzen-Verhältnis“ auf, weswegen die Bundesregierung diese den Ländern im Notfall ermöglichen wolle, erläutert er in seinem Video-Statement, das offensichtlich unmittelbar nach Lauterbachs Pressekonferenz aufgenommen wurde.

Für Schülerinnen und Schülern allerdings, die Masken ja nicht nur wie beim Einkaufen zehn Minuten, sondern über den Schultag lang tragen müssten, sei die Belastung durch Masken hoch – weswegen für eine Tragepflicht in Schulen besondere Einschränkungen gelten würden. „Wir haben die Kleinsten ausgenommen“, so führt Buschmann in seinem Videostatement aus (heißt: bis einschließlich Klasse vier bleibt sie verboten). Und: Es dürften lediglich die luftigeren medizinischen Masken, keine FFP2-Masken angeordnet werden.

„Als zusätzliche Voraussetzung gilt hier“, so Buschmann, „dass es dabei nicht um eine allgemeine Pandemieabwehr gehen darf, sondern dass die Maskenpflicht hier den Zweck erfüllen muss, den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten.“ Derselbe Effekt, der im Gesundheitssystem zu befürchten sei – nämlich dass viele Beschäftigte aufgrund des hohen Infektionsrisikos ausfallen –, drohe auch im Bildungssystem. „Es nützt ja nichts, wenn man die die Schulen offenhalten will, aber beispielsweise die Lehrer reihenweise krank werden“, sagt der Bundesjustizminister und betont: „Das ist dann aber auch Voraussetzung, sozusagen belegt anhand der Entwicklung der Krankenstände und so weiter, dass dies erforderlich ist.“ Im Klartext: Prävention gegen COVID-19 gibt es erst ab einer bestimmten Mindestmenge erkrankter Lehrkräfte.

„Keine Personenschutzregel darf erst dann beachtet werden, wenn eine Mindestmenge Personal erkrankt ist“

Im Netz ist dazu eine rege Diskussion entbrannt. „Das ist ein Novum im Arbeitsschutz und ein Dammbruch“, so schreibt ein Nutzer, der nach eigenen Angaben zum Arbeitsschutz auf Basis der Biostoffverordnung im Zusammenhang mit Asbest, Mineralfasern und Giftstoffen lehrt. „Keine Personenschutzregel darf erst dann beachtet werden, wenn eine Mindestmenge Personal erkrankt ist.“ Er betont: „Man stelle sich das bspw. in einem Chemielabor vor, in dem man erst dann das Tragen von Handschuhen anordnen darf, wenn eine Mindestmenge von Laboranten erkrankt ausgefallen sind. Das gäbe einen gewaltigen Aufschrei. Und nun setzt das Bundesjustizministerium genau so etwas gesetzlich fest?“

Weiter schreibt er: „Das Unlogische daran ist: Ginge es wirklich um Aufbewahrung und Arbeitskraft der Eltern, müsste die FDP sich mit aller Macht für Aerosolfilter und Lüftungsanlagen einsetzen, weil Kinder, Lehrkräfte und Eltern dann viel eher gesund und leistungsfähig wären.“

Pikant: Das Video-Statement von Marco Buschmann war bekannt geworden, weil das von Karl Lauterbach geführte Bundesgesundheitsministerium darauf verlinkt hatte. Der Link ist mittlerweile offenbar gelöscht worden. News4teachers / mit Material der dpa

Hier lässt sich das vollständige Statement von Marco Buschmann streamen.

Lauterbach verständigt sich mit der FDP: Ländern wird die Maskenpflicht für Schüler (nur) in weiterführenden Schulen erlaubt

 

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August 15, 2022 at 11:33AM