„Diese Situation ist schlicht unerträglich“ / Caritas fordert Lösung bei Suizidbeihilfe

Fünf Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe dringt der Deutsche Caritasverband auf eine Lösung.

"Diese Situation ist schlicht unerträglich. In der neuen Legislaturperiode gehören die Stärkung der Suizidprävention und die Regulierung der Suizidassistenz als wichtige Teile eines Gesamtpakets sozialer Fürsorge oben auf die politische Agenda", forderte am Dienstagabend Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa in Berlin.

Die Caritas appellierte an die Politik, die Suizidprävention zu stärken. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für nichtig erklärt und ein weitreichendes Recht auf den selbstbestimmten Tod formuliert.

Zugleich betonten die Richter, der Staat könne Regelungen treffen, um zu überprüfen, ob die Entscheidung wirklich ohne äußeren Druck getroffen werde. Seitdem wird eine gesellschaftliche und parlamentarische Diskussion um eine gesetzliche Neuregelung geführt.

Forderung nach gesetzlichen Maßnahmen

Suizid im Alter dürfe nicht zum gesellschaftlich akzeptierten Normalfall werden, so Welskop-Deffaa. "Wir müssen alles tun, damit Menschen nicht aus Angst vor Einsamkeit oder ungenügender pflegerischer Versorgung oder weil sie befürchten, der Gesellschaft zur Last zu fallen, den Suizid als besten Ausweg ansehen." Gerade in Zeiten, in denen die Zahl älterer pflegebedürftiger Menschen zunehme, müssten Anstrengungen für die Absicherung der Pflegeversicherung und der Pflegeinfrastruktur durch gesetzliche Maßnahmen der Suizidprävention ergänzt werden.

"Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich klargestellt, wie groß in unserer Gesellschaft bei der Entscheidung für einen Suizid die Gefahren einer fremdbestimmten Einflussnahme und fehlenden Freiverantwortlichkeit sind," erklärte die Caritas-Präsidentin.

"Vorkehrungen, dass Menschen in schwierigen Lebenslagen sich nicht gegen ihren Willen mit Angeboten der Suizidassistenz näher befassen müssen, dürfen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich geschaffen werden." Welskop-Deffaa sprach sich etwa für eine Einschränkung von Werbung für assistierte Suizide aus.

Unter Sterbehilfe wird jede Unterstützung beim Sterben bis hin zur aktiven Tötung verstanden. Meist wird zwischen passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe unterschieden. Der Deutsche Ethikrat hält diese Begriffe allerdings für nicht trennscharf genug. In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2006 differenziert er zwischen Sterbebegleitung, Sterbenlassen, Tötung auf Verlangen und dem Spezialfall assistierter Suizid, um den es in der aktuellen Diskussion geht.


Title: „Diese Situation ist schlicht unerträglich“ / Caritas fordert Lösung bei Suizidbeihilfe
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Source: DOMRADIO.DE – Der gute Draht nach oben
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Date: February 26, 2025 at 07:17AM
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