„Einigung mit evangelischer Kirche 2023“ / Missbrauchsbeauftragte kündigt Vereinbarung mit EKD an

„Einigung mit evangelischer Kirche 2023“ / Missbrauchsbeauftragte kündigt Vereinbarung mit EKD an

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Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, erwartet eine Vereinbarung mit der evangelischen Kirche über die einheitliche Aufarbeitung von Missbrauchsfällen für kommendes Jahr. „Für die Vereinbarung müssen wir noch zwei Punkte genauer anschauen“, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd). Claus ist seit April im Amt. Ihr Vorgänger im Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hatte bereits im April 2020 mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz eine gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien für die Aufarbeitung geschlossen.

Das Amt des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten sowie den Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch hat die Bundesregierung 2010 eingerichtet. Es war eine Reaktion auf das damals bekannt gewordene Ausmaß des sexuellen Kindesmissbrauchs in Einrichtungen und Institutionen. Das Amt wurde zunächst von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Christine Bergmann ausgeübt. Seit Dezember 2011 war Johannes-Wilhelm Rörig Missbrauchsbeauftragter, am 30.03.2022 wurde er von Kerstin Claus abgelöst. (www.bundesregierung.de)

Die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) arbeitet seit November 2018 mit dem Unabhängigen Beauftragten zusammen. Für den Bereich der 20 evangelischen Landeskirchen wird eine ähnliche Erklärung angestrebt, wie sie bereits mit der katholischen Kirche geschlossen wurde. Streitpunkt war bislang die Betroffenenbeteiligung.

Die EKD hatte im April die Betroffenenbeteiligung neu organisiert, nachdem ihr Betroffenenbeirat im Mai 2021 gescheitert war. Gründe waren interne Konflikte sowie Dissens über das Vorgehen mit der EKD. Das Scheitern hatte verhindert, dass eine Gemeinsame Erklärung noch mit Rörig unterzeichnet werden konnte.

Mitwirkung soll niedrigschwellig bleiben

Auch jetzt sieht Claus noch offene Punkte in der Beteiligung von Betroffenen an der institutionellen Aufarbeitung. Zum einen gehe es um die Mitwirkung in regionalen Aufarbeitungskommissionen. Zum anderen bleibe die Frage der Größe der regionalen Verbünde aus verschiedenen evangelischen Landeskirchen, die für die Aufarbeitungskommissionen zusammenarbeiten, erklärte Claus. Diese Verbünde dürften nicht zu groß sein. Betroffene müssten einen leichten Zugang zur Aufarbeitung haben – sowohl als Mitglieder der Kommissionen als auch als Menschen, die ihre Geschichte erzählen. Wenn die Verbünde zu groß würden, sei dies nicht mehr möglich.

Claus sagte, sie könne im Moment noch nicht beurteilen, inwiefern das seit Juli bestehende Beteiligungsforum zu einer Stärkung der Rechte von Betroffenen führe. Die Betroffenen bräuchten ein eigenes, unabhängiges Gremium, in dem sie sich beraten könnten, forderte Claus.

Neue Modelle weiterentwickeln

Eine Sprecherin der EKD wies darauf hin, dass das neue Modell viel weitergehender als die bisherigen Beiratsmodelle und von Betroffenen mitentwickelt worden sei, um ihre weitgehende Form der Mitwirkung im Forum einzubringen. „Ein eigenständiges Gremium gibt es in Form eines monatlichen Jour Fixe, in dem sich Betroffene in vertrauter Atmosphäre miteinander abstimmen und etwaige Vorschläge gemeinsam besprechen können“, sagte die Sprecherin dem epd.

Das neue Beteiligungsforum sei der zentrale Ort in der EKD zur gemeinsamen Diskussion und Beantwortung aller Fragen zum Thema sexualisierte Gewalt. Die Beauftragten und Betroffenen suchten darin gemeinsam nach Lösungen, sagte die Sprecherin. „Ziel ist es, die verbindliche Mitwirkung von Betroffenen an Entscheidungen und Maßnahmen zum Schutz vor und zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt sicherzustellen.“

Religion

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August 13, 2022 at 03:18PM