DIE TAGESPOST berichtet von einer Berliner Fachtagung, zu der die Katholische Akademie, die Forschungsstelle für Katholisches Kirchenrecht des Erzbistums Berlin, die Görres-Gesellschaft und die Juristen-Vereinigung Lebensrecht eingeladen hatten (die EKD unterstützt hingegen die Empfehlungen der Regierungskommission zum Schwangerschaftsabbruch). Die Referenten konnten demonstrieren, warum die Empfehlungen der Regierungskommission zum Schwangerschaftsabbruch keine Lösungen bieten.
Ein Auszug:
Hinter der Arbeit der Kommission stehen Kräfte, die sich schon seit Jahren bemühen, die Tötung ungeborener Kinder als „normale Gesundheitsdienstleistung“ auszugestalten. Dazu gehören verschiedene Einzelmaßnahmen: der Abbau strafrechtlicher „Hürden“, die verpflichtende Ausbildung aller Mediziner in Abtreibungstechniken, die Kostenübernahme durch die Krankenkassen und die flächendeckende Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen. Werden diese Bausteine zusammengefügt, käme es über kurz oder lang zur Schaffung eines „Rechts auf Abtreibung“. Am Ende wäre dies aber kein Fortschritt, sondern Selbstbetrug. Der „Schwangerschaftsabbruch“ verliert seinen Charakter als Tötungshandlung nicht dadurch, dass er straflos bleibt oder von der Krankenkasse bezahlt wird. Der Sache nach wird es sich – von wenigen Fällen der vitalen Indikation abgesehen – niemals um ein „Recht“ handeln, allenfalls um das „Recht des Stärkeren“.
Ein Rechtsstaat sollte natürlich nicht nur auf das Strafrecht setzen, um die Tötung ungeborener Kinder zu verhindern. Ergänzend, oder vielleicht sogar vorrangig, sollten andere Lösungswege gesucht werden. Wo bleibt der Ehrgeiz der Politik, Schwangerschaftskonflikte zu verhindern oder abzumildern? Die Streichung des §218 StGB hilft dabei nicht.
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Date: May 24, 2024 at 09:35AM
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