„Mitgliedschaft immer weniger plausibel“ / Laut Bericht mehr Kirchenaustritte in NRW-Großstädten
Alle befragten Amtsgerichte, die bereits eine Auswertung vorlegen konnten, meldeten demnach einen weiteren Anstieg gegenüber dem Rekordjahr 2021.
Das Amtsgericht Köln verzeichnet erneut einen Höchststand an Kirchenaustritten. Im Jahr 2022 kehrten 20.331 Kölnerinnen und Kölner den Kirchen den Rücken. Die Aufstellung unterscheidet nicht zwischen den Konfessionen.
Es waren 959 Personen mehr als 2021, dem bisherigen Jahr mit den meisten Austritten, die der Kirche den Rücken kehrten, wie das Gericht mitteilte.
Beim Amtsgericht Oberhausen wurden demnach im vergangenen Jahr 2.409 Kirchenaustritte registriert, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr (1.176). Auch in Düren gab es gegenüber 2021 einen Anstieg um 95,8 Prozent auf nun 2.894 Austritte, wie es hieß. In der Landeshauptstadt Düsseldorf lag die Zahl der Austritte dem Bericht zufolge mit 9.653 um 59,7 Prozent über der des Vergleichsjahres 2021.
„Kirchenmitgliedschaft ist begründungspflichtig geworden“
In absoluten Zahlen liegt Köln (20.331) vorn, was einem Plus von 5 Prozent gegenüber 2021 entspricht. Das Amtsgericht Bonn (6.146 Fälle, plus 4,2 Prozent) meldete ebenfalls eine eher moderate Steigerung, so die Zeitung. Andere Gerichte wiesen Steigerungsraten zwischen 30 und 50 Prozent oder darüber aus. Dort, wo die Gerichte die Austritte nach Konfessionen getrennt erfassen, ergab sich meist eine Zunahme des Anteils der bisherigen Katholiken unter den Ausgetretenen. 2021 hatten 155.322 Menschen die Kirchen in NRW verlassen.
Die Kirchenmitgliedschaft werde für die Menschen immer weniger plausibel, sagte Petra-Angela Ahrens vom Sozialwissenschaftlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) der Zeitung. Mittlerweile gebe es eine Art Sogeffekt.
„Gerade bei Jüngeren erleben wir verstärkt einen Kirchenaustritt bei Gelegenheit, der keinen besonderen Anlass wie kirchliche Skandale oder enttäuschende Erfahrungen braucht, manchmal sogar in Absprache mit Familienangehörigen oder Freunden“, so die Expertin. Die Kirchenmitgliedschaft sei „begründungspflichtig“ geworden. Nicht wer aus der Kirche austrete, müsse es heute gesellschaftlich begründen, sondern wer in der Kirche bleibe.
Religion
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January 20, 2023 at 08:18AM