Papst bestätigt „Vos estis lux mundi“-Verfahren gegen Missbrauch

Papst bestätigt „Vos estis lux mundi“-Verfahren gegen Missbrauch

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Nach fast vier Jahren hat der Vatikan eine aktualisierte Fassung der Normen zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen vorgelegt. Die wichtigste Neuerung betrifft die Ausdehnung der Normen bezüglich der Verantwortung von Bischöfen und Ordensoberen auch auf Laien, die für vom Heiligen Stuhl anerkannten internationalen Vereinigungen von Gläubigen verantwortlich sind.

Nach fast vier Jahren der Erprobung, der Besprechung mit den Bischofskonferenzen und den Dikasterien der Römischen Kurie hat Papst Franziskus die Verfahren zur Vorbeugung und Bekämpfung des Phänomens des sexuellen Übergriffs innerhalb der katholischen Kirche endgültig verkündet. An diesem Samstag wurde die aktualisierte Fassung des Motu proprio „Vos estis lux mundi“ veröffentlicht. Sie tritt am 30. April in Kraft, ersetzt die vorherige Fassung vom Mai 2019 und bekräftigt den Willen, den Kampf gegen diese Vergehen fortzusetzen.

Die wichtigste Neuerung in der neuen Fassung des Gesetzes betrifft den zweiten Teil mit den Bestimmungen über die Verantwortung von Bischöfen, Ordensoberen und Klerikern, die mit der Leitung einer Teilkirche oder einer Prälatur betraut sind. Hinzugefügt wurden nun auch die „Laien, die Vorsitzende von internationalen Vereinigungen von Gläubigen sind oder waren, die vom Apostolischen Stuhl anerkannt oder errichtet wurden, für Handlungen“, die sie während ihrer Amtszeit begangen haben.

Harmonisierung

Zahlreiche weitere Änderungen wurden vorgenommen, um den Text der Missbrauchsverfahren mit anderen normativen Reformen zu harmonisieren, die seit 2019 eingeführt wurden, insbesondere mit der Überarbeitung des Motu proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (2021 geänderte Normen), mit den Änderungen des Buch VI des Codex des kanonischen Rechts (2021 erneuert) und mit der neuen Konstitution über die römische Kurie „Praedicate Evangelium“ (2022).

Dazu gehört zum Beispiel diejenige über die „schutzbedürftigen“ Erwachsenen. Während früher von „sexuellen Handlungen mit einem Minderjährigen oder einer schutzbedürftigen Person“ die Rede war, spricht die neue Fassung von „einem Vergehen gegen das sechste Gebot des Dekalogs, das mit einem Minderjährigen oder mit einer Person, die gewohnheitsmäßig einen unvollkommenen Gebrauch der Vernunft hat, oder mit einem schutzbedürftigen Erwachsenen begangen wird“.

Eine weitere Änderung betrifft den Schutz der Person, die einen mutmaßlichen Missbrauch anzeigt: Während es zuvor hieß, dass die Person, die Anzeige erstattet, nicht zum Schweigen verpflichtet werden kann, wird nun hinzugefügt, dass dieser Schutz nicht nur die Person betrifft, die Anzeige erstattet, sondern nun ausgedehnt wird auch auf „die Person, die behauptet, beleidigt worden zu sein, sowie auf Zeugen“. Gestärkt wurde auch der Teil, in dem „der legitime Schutz des guten Rufs und der Privatsphäre aller Beteiligten“ gefordert wird, sowie die Unschuldsvermutung für diejenigen, gegen die ermittelt wird, während ihre Verantwortung noch nicht geklärt ist.

Stellen und Ämter einrichten

In der neuen Fassung von „Vos estis lux mundi“ heißt es außerdem, dass die Diözesen und Eparchien „Stellen und Ämter“ – im alten Text war allgemeiner von „stabilen Systemen“ die Rede – einrichten müssen, die für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind, um Meldungen über Missbrauch entgegenzunehmen. Außerdem wird festgelegt, dass der Bischof des Ortes, an dem sich die gemeldeten Vorfälle ereignet haben sollen, für die Durchführung der Untersuchung zuständig ist.

Die 2019 eingeführten Verfahren legen genau fest, wie mit Missbrauchsberichten umzugehen ist, und stellen sicher, dass Bischöfe und Ordensobere – jetzt auch die Laien an der Spitze internationaler Vereinigungen – rechenschaftspflichtig und durch eine allgemein gültige Rechtsvorschrift verpflichtet sind, Missbrauchsfälle zu melden, von denen sie Kenntnis erlangt haben.

Machtmissbrauch und Gewalt gegen Ordensfrauen

Das Dokument umfasst in der ursprünlichen wie in der neuen Fassung nicht nur Belästigung und Gewalt gegen Kinder und schutzbedürftige Erwachsene, sondern auch sexuelle Gewalt und Belästigung, die aus dem Missbrauch von Autorität resultieren. Diese Verpflichtung umfasst daher auch jeden Fall von Gewalt gegen Ordensfrauen durch Kleriker sowie den Fall der Belästigung von Seminaristen oder volljährigen Novizen.

(vatican news – mg)

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March 25, 2023 at 12:17PM