Schulische Selektion vergiftet das Lernen – warum sich Gymnasien auf die Sek II beschränken sollten

Schulische Selektion vergiftet das Lernen – warum sich Gymnasien auf die Sek II beschränken sollten

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Letzte Woche hat die angesehene Coloumbia University angekündigt, fortan bei der Auswahl von Studierenden nicht mehr auf die SAT-Resultate zu achten – sie entstehen in einem standardisierten Vorbereitungstest. Die Entscheidung der Elite-Universität ist einerseits ein Votum gegenüber einer problematischen Prüfungskultur, in den USA werden die Kinder privilegierter Familien intensiv auf die SAT-Prüfungen vorbereitet, andere hingegen nicht. Andererseits ersetzt die Uni ein problematisches Verfahren durch ein anderes: Eine Sur-Dossier-Aufnahme, bei der einflussreiche Eltern mit dem nötigen KnowHow ihren Kindern wiederum massive Vorteile verschaffen können.

Selektion ist bei (Hoch-)Schulen dann nötig, wenn es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Sie unterscheidet sich von einer Qualifikation, die ein Nachweis darüber ist, dass jemand benötigte Kompetenz für eine Ausbildung mitbringt. Deshalb gibt es grundsätzlich bei selektiven Bildungsgängen vier mögliche Aufnahmeverfahren, die auch beliebig kombiniert werden können.

  1. Möglichst standardisierte Prüfungen, bei denen die Bewerber*innen mit den besten Resultaten zugelassen werden.
  2. Aufnahme »Sur Dossier«, also gestützt auf Vorleistungen, die mehr oder weniger standardisiert erbracht werden (z.B. Vornoten oder außerschulisches Engagement).
  3. Mündliche Prüfungen, auch als »Verteidigung« von Portfolios, bei denen persönliche Entscheide von Verantwortlichen über die Aufnahme entscheiden.
  4. Losverfahren.

Die Mechanismen der Selektion verhindern, dass die Auswahl kompetenzbasiert erfolgen kann: Selektion bedeutet immer eine Auswahl der relativ Besten (Sozialnorm) oder Glücklichen (Losverfahren), nicht der Geeigneten (kriteriale Norm). Während die Möglichkeiten 1.-3. meritokratisch sind, also von der Idee ausgehen, dass diejenigen mit der besten Leistung einen Platz verdienen, berücksichtigt die Idee 4., dass eigentlich alle einen Platz verdienen, es aber nicht genügend Plätze gibt.

Braucht es in einem Bildungssystem Selektion, dann hat das massive Auswirkungen auf alle Lernenden. Ich zeige das am Beispiel dies Langzeitgymnasiums des Kantons Zürich: Nach 6 Jahren Grundschule können Schüler*innen eine Prüfung ablegen. Der Durchschnitt des Ergebnisses und ihren Noten in Deutsch und Mathematik ist für die Aufnahme entscheidend. Die Notenskala wird aber durch ein Programm errechnet, das die verfügbaren Plätze berücksichtigt – jedes Jahr bestehen rund 15% der 12-Jährigen im Kanton die Prüfung. Die Selektion ist damit nicht abgeschlossen: In der 7. Klasse folgt eine Probezeit, mit der Schüler*innen ausgeschlossen werden; wer zum zweiten Mal nicht versetzt wird, muss die Schule ebenfalls verlassen.

Die Prüfung ist also eine Mischung der Verfahren 1. und 2., obwohl sie nicht stark standardisiert ist.

Der Mechanismus der Selektion vergiftet das Lernen der Schüler*innen. Aus mehreren Gründen:

  1. Bereits in der 4. oder 5. Klasse (in Deutschland ja bereits viel früher) stellt sich die Frage, ob ein Kind fürs Gymnasium geeignet ist oder nicht. Es entsteht eine implizite und explizite Kategorisierung der Schüler*innen, diejenigen, die in den geprüften Fächern gute Leistungen erbringen, werden gezielt auf die Selektionskriterien vorbereitet, die anderen Kinder müssen sich damit abfinden, nicht zu den Guten zu gehören.
  2. Die Aufgaben der Aufnahmeprüfung formatieren den Unterricht der Grundschule, obwohl sie in Teilen nicht den aktuellen fachdidaktischen Normen entsprechen (beispielsweise wird ein sehr klassischer Aufsatz verlangt, obwohl materialgestütztes und prozessorientiertes Schreiben im Deutschunterricht die Aufsatzdidaktik schon lange verdrängt hat). Eltern und Kinder erwarten, dass die Schule sie auf eine Prüfung vorbereitet, die nicht auf die Förderung von Kompetenzen abgestimmt ist, sondern primär ein Selektionsinstrument darstellt. (Ein Teil der Aufgaben erfordern relevante Kompetenzen, ein Teil nicht.)
  3. Der Fokus der schulischen Aktivität ist das »Bestehen« – nicht nur der Prüfung, sondern am Gymnasium auch des einzelnen Semesters. Wie dieses Bestehen erfolgt, welche Lernerfahrungen gemacht werden, ist sekundär.
  4. Selektion beschränkt sich nicht auf einen Entscheid und schafft nicht eine Trennung, sondern erzeugt Schüler*innen, welche die Prüfung knapp nicht bestanden oder nur knapp bestanden haben. Die ersten haben Pech gehabt, sie können davon ausgehen, eigentlich auch ein Gymnasium besuchen zu können, die zweiten haben Glück gehabt, sie können nie sicher sein, ob sie tatsächlich auch weiterhin am Gymnasium bleiben können.
  5. Die Selektion bezieht sich – sowohl bei den SAT-Tests als auch bei den Aufnahmeprüfungen im Kanton Zürich – zu großen Teilen auf Aspekte, die nicht mit dem Leistungsvermögen der Schüler*innen zu tun haben. Die Vorbereitung und die Ressourcen des Umfelds sind ein relevanter Faktor für die Selektion – salopp gesagt werden diejenigen ausgewählt, bei denen Eltern Unterstützung bieten können.

Was sich daraus ableiten lässt, ist die Forderung nach möglichst wenig und möglichst kurzer Selektion. Ein Losentscheid ist nicht nur deshalb gerechter, weil er nicht den Eindruck erzeugt, dass die Leistung den Ausschlag gebe – er verunmöglicht Vorbereitung und Verlängerung der Selektion. Das Zürcher Langzeitgymnasium verwendet mit der Aufnahmeprüfung einen Modus, der zu einer Vorbereitungszeit von bis zu zwei Jahren führt und die Selektion dann weiterführt bis ins Jahr vor dem Abitur. Jede Veränderung, die Vorbereitung verkürzt und Selektion abschließt (alle, die ausgewählt worden sind, werden an der Schule gefördert, niemand wird ausgeschlossen), ist in dieser Hinsicht eine Verbesserung.

Was heißt das konkret? Denkbar wäre etwa eine mündliche Aufnahmeprüfung, bei der ein Text und ein mathematisches Problem bearbeitet werden. Die Prüfung folgt keinem vorgegebenen Muster, sondern erlaubt Schüler*innen, ihre Kompetenzen zu demonstrieren. Zwei Lehrpersonen fällen einen Entscheid über die Aufnahme – der durch zusätzliche Selektion nicht weiter hinterfragt wird. Selbstverständlich gäbe es weiterhin negative Auswirkungen der Selektion und verschiedene Formen der Vorbereitung, bei denen nicht alle Kinder dieselben Möglichkeiten haben.

Das Ideal: Keine Selektion bis zum Ende der Sek I

Kinder entwickeln sich unterschiedlich und wachsen in unterschiedlichen Bedingungen auf. Ein System, das früh selektioniert, berücksichtigt das nicht. Es konzentriert Ressourcen rund um diesen Selektionsprozess, statt das Lernen von Kindern in intern differenzierten Lerneinheiten in den Vordergrund zu stellen. Würden alle Stunden und alles Geld, das im Kanton Zürich zur Bewältigung der Aufnahmeprüfung aufgewendet werden, ins Lernen gesteckt, würden sich viele Kinder viel besser entwickeln, als das heute der Fall ist.

Am Ende der Sekundarstufe I ist eine Selektion heute wohl unumgänglich, schon nur der Unterschied zwischen beruflicher und schulischer Bildung erfordert einen Entscheid – obwohl er im Idealfall von den Jugendlichen selbst gefällt wird und nicht von Schulen. Bis dahin kann aber darauf verzichtet werden. Integrierte Oberstufen sind zukunftsweisend und führen insgesamt zu besseren Ergebnissen.

Zum Abschluss Felix Lobrecht

Das folgende Zitat stammt aus folgender Podcast-Folge:

Schule

via Beurteilung & Unterricht https://ift.tt/sXtu5bQ

March 12, 2023 at 10:15AM