DÜSSELDORF. Viele dürften das schon erlebt haben: Ein Schulausflug steht an – und wie werden die Gelder eingesammelt? Der Einfachheit halber oft über ein Lehrer- oder Elternkonto. Ist das so in Ordnung?
Lehrkräfte können nicht dazu verpflichtet werden, ihr privates Girokonto für schulische Zwecke einzusetzen – etwa, um Gelder für Klassenfahrten einzusammeln. Das hat das nordrhein-westfälische Schulministerium klargestellt. Auf eine Anfrage der SPD-Opposition zu entsprechenden Lehrerberichten, ob es denn in Ordnung sei, wenn entstehende Kontoführungsgebühren der Lehrkraft, den Eltern oder den Schülerinnen und Schülern aufgebürden würden, antwortete das Ministerium: «Die Landesregierung lehnt die Weitergabe von Kontoführungsgebühren an Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern ab.»
Die Schulen selbst könnten zwar als nicht rechtsfähige Anstalten des jeweiligen Trägers keine Girokonten bei einer Sparkasse oder Bank einrichten, erklärte das Ministerium. Stattdessen könnten aber die Träger Schulgirokonten einrichten, die auch zur Verwaltung solcher treuhänderischen Gelder nutzbar seien. Die trügen dann auch die Kosten für die Einrichtung und Nutzung eines Schulgirokontos.
«Für den Fall, dass ein kommunaler Schulträger die Nutzung des Schulgirokontos für treuhänderische Gelder nach § 95 Absatz 3 Satz 3 Schulgesetz bislang nicht ermöglicht hat, sollen die betroffenen Schulleiterinnen und Schulleiter mit dem Schulträger Kontakt aufnehmen, um eine entsprechende Zustimmung des Schulträgers zu erhalten. Es ist dem Ministerium für Schule und Bildung kein Fall bekannt, bei dem der jeweilige Schulträger sich einer entsprechenden Bitte entzogen hat», so hieß es.
Die SPD-Landtagsabgeordnete Dilek Engin hatte in ihrer Anfrage bemängelt, oftmals werde von Lehrern erwartet, ihr Privatkonto einzusetzen, um Gelder für Ausflüge oder andere außerschulische Veranstaltungen einzutreiben – was sowohl mit Gebühren als auch mit rechtlichen Risiken verbunden sein könne. «In manchen Fällen übernehmen auch Eltern aus der Klasse die Funktion des Kassenwarts.» News4teachers / mit Material der dpa
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Title: Schulministerium: Lehrkräfte sollen Privatkonto nicht für Schulzwecke verwenden
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Date: July 23, 2024 at 05:33PM
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