Trotz Fehlverhaltens: Gericht erlaubt Schüler an Abschlussfahrt teilzunehmen

LÜNEBURG. Weil er eine Klausur fotografiert hatte, sollte ein Schüler von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Doch das Verwaltungsgericht Lüneburg kassierte den Beschluss – und stellt damit die pädagogische Maßnahme der Schule infrage.

Die Entscheidung der Klassenkonferenz stehe nicht im Verhältnis zum Fehlverhalten des Schülers, urteilte das Gericht. Foto: Shutterstock

Ein Schüler darf an der Abschlussfahrt seiner Schulklasse nach Kopenhagen teilnehmen, obwohl er eine Klassenarbeit abfotografiert hat. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg entschied im Wege des Eilrechtsschutzes, dass der Beschluss der Klassenkonferenz nichtig ist. Eine Beschwerde kann innerhalb von zwei Wochen beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Der Schüler der Abschlussklasse einer Oberschule im Landkreis Lüneburg hatte Ende März die kurzfristige Abwesenheit der Lehrkraft genutzt, um die erste Seite der Klausur auf dem Lehrerpult abzufotografieren. Zwei Schülerinnen meldeten den Vorfall, die Arbeit musste in abgeänderter Form geschrieben werden.

Die Klassenkonferenz schloss den Jungen von der für nach Ostern geplanten Fahrt aus. Er habe grundlegende Regeln des Respekts und der Integrität missachtet. Zwar habe er sein Fehlverhalten eingeräumt, aber wegen seines Auftretens, auch vor der Klassenkonferenz, nicht erkennen lassen, dass er die Tragweite seines Vergehens erfasst habe.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, die verhängte Maßnahme sei unverhältnismäßig. Insbesondere sei der Ausschluss des Schülers nicht erforderlich, um den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Ablauf der Klassenfahrt sicherzustellen. Der Ausschluss des Schülers von der Abschlussfahrt, die seine letzte gemeinsame Klassenfahrt sein werde, wiege schwer. Ihm werde das gemeinsame Erlebnis, das auch ein Abschiednehmen von seiner Schulzeit bedeute, unwiederbringlich genommen. News4teachers / mit Material der dpa

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Date: April 17, 2025 at 05:23PM
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