ARD, ZDF und DLF: Apps und Mediatheken gemeinsam weiterentwickeln

Um auf die Kritik an Struktur, Mitteleinsatz und Aufbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu reagieren, hat die Rundfunkkommission der Länder im Frühjahr 2023 einen sogenannten Zukunftsrat ins Leben gerufen, der sich Gedanken darüber machen sollte, welche Reformen der öffentlich-rechtliche Rundfunk im kommenden Jahren durchlaufen müsste, um seine Aufgaben in den kommenden Jahren besser, kosteneinsparender und zielführender wahrzunehmen als bislang.

Bericht Zukuftsrat

Jetzt liegt der „Bericht des Rates für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ vor und führt auf knapp 40 Seiten nicht nur empfohlene Änderungen an, die die ARD, das ZDF und der Deutschlandfunk in Angriff nehmen sollten, sondern listet auch all jene Bereiche, die nach Einschätzung der von den Ländern bestellten Wissenschaftler, Medienmanager und Publizisten durchaus Bestand haben können.

Demnach sollen sowohl der Rundfunkbeitrag erhalten bleiben als auch die neun Landesrundfunkanstalten und die Trennung zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Neues Finanzierungsverfahren, neue Infrastruktur

Geändert werden soll hingegen das Finanzierungsverfahren. Statt den Finanzbedarf im Vorhinein anzumelden, sollen die öffentlich-rechtlichen gemäß der erbrachten Leistung bezahlt werden, also erst nach der Auftragserfüllung.

Ebenfalls Geld einsparen soll eine neue Tochtergesellschaft, die eine einheitliche und gemeinsame Entwicklung der mobilen Applikationen, digitalen Plattformen und Mediatheken in Angriff nehmen und als Dienstleister aus einer Hand erbringen soll.

Die neun Landesrundfunkanstalten sollen sich zukünftig wieder viel stärker auf ihre Regionen konzentrieren. Eine neue ARD-Anstalt soll zudem aktiv daran arbeiten Mehrfachstrukturen abzubauen.

Die Rundfunkkommission der Länder wird den Bericht des Zukunftsrates nun genau studieren und nach ihrem nächsten Zusammentreffen dann erste Konsequenzen ziehen.

Konkret empfehlen die Mitglieder des Zukunftsrates:

  • die Schärfung des Auftrags der Öffentlich-Rechtlichen – für eine stärkere Orientierung am Gemeinwohl und an der Demokratie, aber auch im Sinne von mehr Innovation, Unterscheidbarkeit und Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern;
  • eine neue Organisation und zeitgemäße Gremien mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und wirksamer Kontrolle. Das heißt für ARD, ZDF und Deutschlandradio je einen Medienrat als Garanten, dass der Auftrag gut erfüllt wird; je einen kleineren, nach Fachexpertise besetzten Verwaltungsrat, der die oberste strategische Verantwortung trägt und die Kontrolle über die operative Geschäftsleitung hat; und kollegiale Geschäftsleitungen anstelle des bisherigen Intendantenmodells;
  • die Schaffung einer ARD-Anstalt anstelle der bisherigen Arbeitsgemeinschaft ARD. Die neue ARD-Anstalt soll alle überregionalen Aufgaben (wie Mediatheken und Audiotheken, „Das Erste“, Verwaltung, Technologie) verantworten und die Arbeitsteilung in der ARD organisieren, um Mehrfachstrukturen abzubauen;
  • eine starke Fokussierung der neun Landesrundfunkanstalten auf ihre Region, was Bürgernähe und Akzeptanz schafft; die Landesrundfunkanstalten haben zu diesem Zweck eine gesicherte Finanzierung;
  • eine gemeinsame Tochtergesellschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio für die Entwicklung und den Betrieb einer einheitlichen Technologie für die digitalen Plattformen, um die Digitalisierung rasch und erfolgreich voranzutreiben und Mehrfachausgaben zu vermeiden;
  • die Weiterentwicklung der Führungs- und Organisationskultur, unter anderem um den Veränderungsgeist in den Anstalten weiter zu unterstützen.
  • ein neues Finanzierungsverfahren für ARD, ZDF und Deutschlandradio gemäß erbrachter Leistung – konkret: der vollumfänglichen Auftragserfüllung – anstelle der bisherigen Anmeldung eines Finanzbedarfs im Vorhinein.


Title: ARD, ZDF und DLF: Apps und Mediatheken gemeinsam weiterentwickeln
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Date: January 19, 2024 at 05:39PM
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