Bildungsministerin: Schulen sind voll! Land verfrachtet Flüchtlingskinder an Nachhilfe-Institut

MAGDEBURG. Zugewanderte Kinder, die Probleme mit der Sprache haben, sollen künftig stärker in Kursen außerhalb der Schulen gefördert werden. An einigen Standorten im Land seien die notwendigen Kapazitäten nicht mehr vorhanden, sagte Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) am Dienstag. Unicef zufolge ist eine separate Beschulung von Flüchtlingskindern rechtlich zulässig – zeitlich allerdings nur sehr begrenzt.

Flüchtlingskinder sollen erst in einem Nachhilfe-Institut Deutsch lernen, bevor sie an eine Regelschule dürfen. Foto: Shutterstock

In Halle und Magdeburg würden bereits insgesamt knapp 100 Schülerinnen und Schüler über eine Kooperation mit den Euro-Schulen – einem Nachhilfe-Institut – unterrichtet. Dies werde jetzt auf den Burgenlandkreis ausgeweitet. Zusätzlich gebe es bereits Gespräche mit dem Landkreis Wittenberg und dem Saalekreis. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10.

Bei einer Befragung der Schulen in Sachsen-Anhalt hätten knapp 60 Prozent angegeben, dass sie Schüler mit einem zusätzlichen Bedarf an Sprachförderung hätten, so die Bildungsministerin. Nur knapp zwölf Prozent sähen diesen Bedarf nicht. Vor allem im Burgenlandkreis gebe es viele ukrainische Schülerinnen und Schüler. Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt rund 6000 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine schulpflichtig. Ohne hinreichende Deutschkenntnisse könnten die Unterrichtsinhalte im regulären Schulbetrieb nicht erfasst werden, betonte Feußner. Die Teilnahme sei verpflichtend und erfülle die Schulpflicht. Das Geld für die Maßnahme kommt demnach aus dem Corona-Sondervermögen. Für den Burgenlandkreis rechnet das Bildungsministerium mit Kosten von rund 327.000 Euro.

„Jede Differenzierung gegenüber den einheimischen Kindern und anderen ausländischen Kindern unterliegt einem hohen Rechtfertigungserfordernis. Das Recht auf Bildung wird beispielsweise im Hinblick auf Art. 22 der Genfer Flüchtlingskonvention so interpretiert, dass eine separate Beschulung von Flüchtlingen nur für eine begrenzte Zeit und zur Vorbereitung der Teilnahme am Regelschulbetrieb möglich ist“, so heißt es bei Unicef. Eine systematische Segregation von Kindern ausländischer Herkunft dürfte hingegen den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zuwider laufen. News4teachers / mit Material der dpa

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Date: February 6, 2024 at 06:31PM
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